Donnerstag, 02 Sep 2010
 
 

Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz

Die Wohnung ist unverletzlich.

 

Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

 

Wohnung und Eigentum sind zwei der am meisten geschützten Rechtsgüter. Bei Eingriffen in diese Güter ist häufig schnelles Handeln mit dem richtigen Fingerspitzengefühl erforderlich.

Gerne berate ich Sie mit meinem Spezialwissen und vertrete Ihre Interessen bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, mit dem Nachbarn, unter Eigentümern einer WEG oder beim Bau, Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.

 

Ihre Manuela Ernstberger
Rechtsanwältin



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